Schnellere Auskünfte von Krankenkassen
- 10.04.2012
Neues Verfahren vereinfacht und beschleunigt seit April 2012 die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen
München, 10.04.2012 Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat Anfang April ein neues Verfahren eingeführt, um für Zeitarbeitsunternehmen die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Davon profitieren sowohl Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden als auch die Krankenkassen.
Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, benötigen aufgrund ihrer Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e SGB IV) regelmäßig verlässliche Auskünfte, ob ihre Zeitarbeitsunternehmen Beitragsrückstände bei Krankenkassen haben. Denn geht ein Zeitarbeitsunternehmen pleite, haftet der Entleihbetrieb für eventuell noch nicht gezahlte SV-Beiträge.
Bislang haben Zeitarbeitsfirmen hierzu selbst Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei einigen Krankenkassen angefordert und diese an ihre Kunden und Interessenten weitergeleitet bzw. auf ihren Websites veröffentlicht, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Seit Februar 2012 kann diese laufende Abstimmung mit den Krankenkassen an das IZS Institut für Zahlungssicherheit ausgelagert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis holt IZS jedoch nicht nur Auskünfte bei einigen ausgewählten Kassen ein, sondern bei allen, an die Beitragsnachweise abgegeben wurden. Die Überprüfung erfolgt monatlich, die Prüfergebnisse werden kostenlos abrufbar auf dem IZS-Webportal www.izs-institut.de bereitgestellt. Durch diese Vorgehensweise lässt sich das Subsidiärhaftungsrisiko eines Entleihers erheblich reduzieren, da ihm nun sowohl vollständige als auch laufend aktualisierte Informationen über das Zahlverhalten seiner Zeitarbeitsunternehmen vorliegen.
Anfang April hat IZS nun das sogenannte „vereinfachte Auskunftsverfahren“ eingeführt, das es Krankenkassen ermöglicht, einfacher und schneller als bisher Auskunft zu erteilen, ob Beitragsrückstände bestehen. Eine Auskunft wird dabei nicht mehr in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, sondern erfolgt über ein einfach zu bearbeitendes Standard-Formular. „Unser neues Verfahren wird schon jetzt von der Mehrzahl der Krankenkassen umgesetzt“, freut sich Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des IZS.
Krankenkassen können Auskünfte für mehrere Zeitarbeitsfirmen jetzt zentral über einen Sachbearbeiter und in einem Arbeitsgang erstellen. Dadurch reduziert sich der interne Verwaltungsaufwand ganz erheblich. „Wir erhalten Auskünfte jetzt deutlich schneller und vollständiger als bisher“, so Marchsreiter. „Sehr zur Freude unserer Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden.“
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