»personalmagazin« berichtet über IZS
- 01.06.2012
In der Juni-Ausgabe 2012 berichtet das »personalmagazin« über IZS als Lösung für Entleiher zur Reduzierung von Subsidiärhaftungsrisiken
Anmerkung zur Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit:
Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, haften gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV gemeinsam mit ihren Zeitarbeitsfirmen für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dies bedeutet: Zahlt ein Personaldienstleister die Beiträge nicht bzw. kann er sie nicht mehr bezahlen, wird der Entleihbetrieb von den Krankenkassen in Regress genommen. Zur weitest gehenden Vermeidung der Subsidiärhaftung müssen sich Entleihbetriebe daher regelmäßig von den betroffenen Krankenkassen bestätigen lassen, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Die gängigste Form hierzu ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bislang jedoch wurden diese aufgrund des hohen Aufwands in der Regel nicht für alle Krankenkassen und nicht monatlich von den Zeitarbeitsfirmen bereitgestellt. Mit IZS steht Entleihbetrieben nun erstmals ein Webtool zur Verfügung, das monatliche Anfragen an alle betroffenen Krankenkassen stellt und die Ergebnisse (Original-Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Kontoauszüge und/oder IZS-Anfrageformular) für Entleiher kostenlos online zur Verfügung stellt.
Über das »personalmagazin«:
»personalmagazin« ist das auflagenstärkste und meistgelesene Fachmagazin für Personalmanagement im deutschsprachigen Raum. Neben klassischen Managementthemen greift es auch die Herausforderungen an die Person des Personalprofis auf. Weitere Informationen zum Magazin finden Sie auf der Website des Haufe-Verlags.
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