Nachforderungen aus Betriebsprüfungen erhöhen Risiko der Subsidiärhaftung für Entleiher
- 15.05.2013
Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen, haften nicht nur für laufende Abführung von SV-Beiträgen durch ihre Personaldienstleister, sondern auch für Nachforderungen aus Betriebsprüfungen. Die Tarifunfähigkeit der CGZP führte in jüngster Vergangenheit zu enormen Nachforderungen, die teilweise auch zur Insolvenz der Zeitarbeitsunternehmen führten. Entleiher wissen von solchen Nachforderungen meist nichts und sollten sich deshalb jeden Monat bei allen Krankenkassen informieren, ob ihre Dienstleister Beitragsrückstände haben.
Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, haften gemäß § 28e Abs. 2 SGB IV gemeinsam mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zahlt der Personaldienstleister nicht mehr, z.B. weil er zahlungsunfähig wird oder seiner Pflicht schlicht nicht nachkommen will, wird der Entleiher sofort von den Krankenkassen in Regress genommen.
Beitragsrückstände können dabei nicht nur bei monatlichen Zahlungen entstehen, sondern auch aufgrund von Nachforderungen aus Betriebsprüfungen. Gerade die CGZP-Problematik hat in der jüngsten Vergangenheit zu vielen, teilweise extrem hohen Nachforderungen geführt. Nicht selten geht es um sechs- bis siebenstellige Beträge, die sofort fällig sind und manchmal die kurzfristige Insolvenz bedeuten. Was viele aber nicht wissen: Natürlich haftet ein Entleiher auch für Nachforderungen aus Betriebsprüfungen.
Entleiher sollten sich deshalb jeden Monat Bestätigungen von allen betroffenen Krankenkassen vorlegen lassen, dass ihre Personaldienstleister keine Beitragsrückstände haben. Dies ist bisweilen mit erheblichem Aufwand für die Entleiher verbunden. Wesentlich bequemer und einfacher wird es jedoch, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen mit einem unabhängigen Prüfdienstleister zusammenarbeitet, z.B. dem IZS Institut für Zahlungssicherheit. IZS kooperiert mit allen Krankenkassen zusammen, überprüft jeden Monat Tausende von SV-Beitragsmeldungen aller angeschlossenen Unternehmen und veröffentlicht die Prüfungsergebnisse auf seinem Webportal. Dabei erhält IZS auch die Information, ob Nachforderungen aus Betriebsprüfungen bestehen und ob diese pünktlich beglichen wurden. Die Informationen sind online jederzeit frei zugänglich und kostenlos einsehbar.
„Immer mehr Entleiher geben sich angesichts des enormen Haftungsrisikos nicht mehr mit einigen wenigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen zufrieden, die vom Dienstleister ein paar Mal im Jahr vorgelegt werden, wollen selbst aber möglichst keinen Aufwand für die laufende Prüfung und Dokumentation“, erläutert Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des IZS. „Deshalb haben wir mit unserem einzigartigen Konzept mitten ins Schwarze getroffen.“ So gäbe bereits DAX-Konzerne, die sich nach intensiver Prüfung entschlossen hätten, nur mehr mit Personaldienstleistern zusammenarbeiten, wenn diese das IZS-Vertrauenssiegel führen.
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