Corona-Krise erhöht das Subsidiärhaftungsrisiko von Entleihern
- 16.04.2020
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise räumt die Bundesregierung Unternehmen derzeit die Möglichkeit ein, Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft stunden zu können.
Wir haben bereits von mehreren Zeitarbeitsfirmen die Information erhalten, dass sie davon auch Gebrauch machen werden, und möchten Sie hiermit kurz informieren, wie wir mit diesem Sachverhalt umgehen und wie wir das Risiko einschätzen.
Darstellung einer Stundung auf dem IZS-Portal und Bewertung
Wir haben unseren Anfragebogen an die Sozialversicherungsträger um die Option „Stundung“ erweitert und geben SV-Trägern so die Möglichkeit, diesen Status unkompliziert mitzuteilen.
Betriebsstätten, zu denen eine Stundung besteht, erhalten den Status „gelb“. Der Status eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe ändert sich auf „gelb“, sobald für wenigstens eine ihrer Betriebsstätten eine Stundung besteht, und wird mit einem entsprechenden textuellen Hinweis versehen.
Unsere Infoservice-E-Mail wird hierzu ebenfalls eine entsprechende Information enthalten.
Sobald keine Stundungen mehr für eine Betriebsstätte bestehen, setzen wir deren Status wieder auf „grün“. Gleiches gilt für ein Unternehmen bzw. eine Unternehmensgruppe, sobald für alle ihre Betriebsstätten wieder der Status „grün“ lautet.
Auswirkung auf das Subsidiärhaftungsrisiko von Entleihern
Ein Antrag auf Stundung von SV- und BG-Beiträgen entbindet ein Zeitarbeitsunternehmen weder von der Pflicht zur Abgabe von Beitragsnachweisen noch von der Zahlung der gestundeten Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt.
Die gestundeten Beiträge sind somit dem grundsätzlichen Subsididärhaftungsrisiko eines Entleihers zuzurechnen.
Stellen die SV-Träger die gestundeten Beiträge später fällig und ist eine Zeitarbeitsfirma dann nicht (mehr) in der Lage, diese zu bezahlen, geht die Zahlungspflicht im Zuge der Subsidiärhaftung auf den Entleiher über (§ 28e SGB IV, § 150 SGB VII). Gleiches gilt für den Fall, dass eine Zeitarbeitsfirma innerhalb der Stundungsphase insolvent wird.
Entleihern sollten also im Zuge eines ganzheitlichen Lieferanten-Risikomanagements unbedingt monatlich auch die Information einfordern und pflegen, ob Beitragsstundungen bestehen.
100%ige Transparenz bei allen Zeitarbeitsfirmen mit IZS-Vertrauenssiegel
Zeitarbeitsfirmen, die mit IZS zusammenarbeiten und das IZS-Vertrauenssiegel haben, schaffen so maximale Datenqualität und Transparenz für ihre Entleiher als belastbare Grundlage für gegenseitiges Vertrauen, das aktuell wichtiger denn je ist.
- Stundungsinformation sind jederzeit auf dem jeweils aktuellsten Stand auf unserem öffentlich zugänglichen Portal kostenlos einsehbar
- Entleiher, die ein eigenes IZS-Verleiherportal mit erweitertem Datenumfang und erhöhten, individuellen Service-Levels haben, sehen Stundungsinformationen dort ebenfalls
- Über unseren IZS-Infoservice werden Abonnenten automatisch per E-Mail über den jeweiligen Stundungssachstand zu einem Unternehmen bzw. einer Unternehmensgruppe informiert
Bleiben Sie gesund!
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