Befristete Unbedenklichkeitsbescheinigungen bieten keine Sicherheit
- 10.10.2012
Viele Krankenkassen befristen Unbedenklichkeitsbescheinigungen bis zu 6 Monate in die Zukunft. Entleiher sollten wegen ihrer Subsidiärhaftung auf monatlicher Ausstellung bestehen
Die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist für Krankenkassen ein aufwändiger und kostenintensiver Prozess. Verständlich, dass viele Kassen auf ihren Bescheinigungen vermerken, dass diese bis zu drei, in vielen Fällen sogar bis zu sechs Monate in der Zukunft (!) gelten. So müsse zwischenzeitlich keine neue Bescheinigung ausgestellt werden, wie oftmals zu hören ist.
Im ersten Moment könnte man meinen, diese Befristung würde eine belastbare Sicherheit für Entleiher bieten im Hinblick auf deren Subsidiärhaftung. Dem ist jedoch nicht so.
Auf Nachfrage teilten uns 20 zufällig ausgewählte Krankenkassen übereinstimmend mit, dass sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Befristung sofort widerrufen würden, sobald diese sachlich nicht mehr zu rechtfertigen ist. Ähnliche Formulierungen finden sich oftmals auch in den Unbedenklichkeitsbescheinigungen selbst.
Wie jedoch erfahren Entleihfirmen von diesem Widerruf?
Entleiher sollten sich deshalb nicht auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit solchen Befristungszusätzen verlassen, sondern vielmehr auf einer monatlichen Ausstellung bestehen. Und dies nicht nur von einigen, wenigen großen Krankenkassen, sondern von allen Kassen, bei denen die beschäftigten Zeitarbeitnehmer versichert sind.
Nur so können Entleiher frühzeitig erkennen, wo Probleme entstehen und ggf. sofort Gegenmaßnahmen einleiten.
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