Einführung einer Bagatell-Grenze bei Klärung von Beitragsrückständen
- On 01.05.2015
Die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 100 EUR bei gemeldeten Beitragsrückständen beschleunigt die Einholung von Auskünften und deren Veröffentlichung nochmals erheblich und reduziert gleichzeitig Aufwände bei Zeitarbeitsunternehmen und Krankenkassen.
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