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iGZ informiert über IZS

  • 06.02.2012

Der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) berichtet in seinem Newsletter und auf seiner Website über IZS

Der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) informiert seine 2.300 Mitgliedsfirmen über IZS.

Zum Original-Artikel auf der iGZ-Website

 

Risiko der Subsidiärhaftung verringern

Neues IZS-Portal macht Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen online nachprüfbar

Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) hat ein neues Internetportal freigeschaltet, auf dem Kundenunternehmen überprüfen können, ob Zeitarbeitsfirmen ihre Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt haben. Hierdurch können Kundenunternehmen das Risiko der Subsidiärhaftung verringern.

Zur Subsidiärhaftung kann es kommen, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen die geforderten Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Lohnsteuer nicht vollständig oder gar nicht (zum Beispiel auf Grund einer Insolvenz) bezahlt. Dann haftet das Kundenunternehmen für die Zahlung dieser Beiträge.

Auskünfte aller Krankenkassen

Auf der neuen Internetplattform des IZS können Kundenunternehmen und andere Interessenten überprüfen, ob Zeitarbeitsfirmen ihre Beiträge bezahlt haben. Auch Daten aus den vergangenen Monaten sind abrufbar. Nach Eingabe eines auf der Plattform registrierten Zeitarbeitsunternehmens erfolgt eine Auflistung der Auskünfte aller relevanten Krankenkassen. Bei möglichen Zahlungsrückständen können Kundenunternehmen dann schnell reagieren.

Informationsabruf kostenlos

Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) ist ein unabhängiges Institut für den Zeitarbeitssektor. Die Nutzung des Internetportals ist für Kundenunternehmen und Interessenten kostenlos.

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