Einführung einer Bagatell-Grenze bei Klärung von Beitragsrückständen
- 01.05.2015
Die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 100 EUR bei gemeldeten Beitragsrückständen beschleunigt die Einholung von Auskünften und deren Veröffentlichung nochmals erheblich und reduziert gleichzeitig Aufwände bei Zeitarbeitsunternehmen und Krankenkassen.
Entleiher haften bei fehlender AÜ-Erlaubnis
- 01.03.2015
Besitzt ein Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, wird der Entleiher automatisch zum Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers und haftet vollumfänglich für Lohn- und Sozialversicherungsbeitragszahlungen.
Entleiher haften auch bei nicht gezahltem Mindestlohn
- 17.11.2014
Entleiher haften im Rahmen der Subsidiärhaftung nicht nur für SV-Beiträge auf den tatsächlich gezahlten Lohn, sondern auch für eine mögliche Differenz zum Mindestlohn. Zahlt eine Zeitarbeitsfirma zu niedrige Löhne, kommt es nach Betriebsprüfungen regelmäßig zu erheblichen Nachforderungen, die im Falle der Insolvenz seines Dienstleisters dann der Entleiher bezahlen muss.
Unzulässige Niedriglöhne erhöhen Subsidiärhaftungsrisiko
- 22.10.2014
Leiharbeitsfirmen schulden den Sozialkassen aufgrund unzulässiger Niedriglöhne noch immer über 150 Mio. EUR an SV-Beiträgen, für die bei einer Insolvenz des Personaldienstleisters dann schlussendlich die Entleiher haften. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Entleiher umfassend und regelmäßig Auskunft von ihren Zeitarbeitsfirmen verlangen, ob Nachforderungen diesbezüglich bestehen und wenn ja, ob Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart wurden.
BEITRAGSRÜCKSTAND: Mohles Fachkräfte Translation Dokumentation GmbH
- 01.07.2014
Bei der Mohles Fachkräfte Translation Dokumentation GmbH aus Nürnberg wurden im Juni 2014 Beitragsrückstände bei mehreren Krankenkassen festgestellt. IZS verarbeitet und prüft ab sofort keine Daten mehr des Unternehmens, da ausstehende Rechnungen bislang nicht beglichen wurden.
INSOLVENZ-MELDUNG: Mohles Fachkräfte Translation Dokumentation GmbH
- 24.04.2014
Die Mohles Fachkräfte Translation Dokumentation GmbH aus Nürnberg hat am 24.04.2014 Insolvenz angemeldet.
E+S Unternehmensberatung für EDV und IZS schließen Kooperationsvertrag
- 25.02.2014
Die E+S Unternehmensberatung für EDV GmbH und die IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH haben heute einen umfassenden Kooperationsvertrag abgeschlossen. E+S wird seinen Kunden ab sofort kostenlos eine neue Schnittstelle in seiner Abrechnungssoftware bereitstellen, über die SV-Beitragsnachweisdaten direkt an IZS zur Überprüfung gesandt werden können.
Timepartner kooperiert mit IZS
- 20.11.2013
TimePartner, ein führender Personaldienstleister in Deutschland mit fast 7.000 Mitarbeitern (m/w) und rund 90 Niederlassungen arbeitet seit November mit dem neutralen Prüfinstitut IZS zusammen. Dabei ist dem Unternehmen besonders wichtig herauszustellen, dass der Erfolg von TimePartner auf einer offenen und klaren Informationsstruktur für die Kunden aufbaut.
TEMPTON schafft maximale Transparenz bei SV-Zahlungen
- 17.09.2013
Die TEMPTON Group kooperiert mit dem IZS Institut für Zahlungssicherheit und setzt so ein nachhaltiges Zeichen zum Schutz seiner Kunden vor Subsidiärhaftung. Die Unternehmen der Gruppe liefern nun jeden Monat über 1.500 SV-Beitragsnachweisdaten an IZS zur Überprüfung.
Teilzeit Thiele erhält IZS-Vertrauenssiegel
- 01.07.2013
Die Teilzeit Thiele Unternehmensgruppe erhält ab dem 01.07.2013 für alle Betriebsstätten das IZS-Vertrauenssiegel.
Entleihern droht auch bei DGB-Tarifverträgen Subsidiärhaftung
- 14.06.2013
Das Online-Magazin von HAUFE berichtet in einem interessanten Beitrag über ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Entleiher Nachzahlungen aufgrund von Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung drohen könnten, sofern diese DGB-Tarifverträge angewandt haben.
Nachforderungen aus Betriebsprüfungen erhöhen Risiko der Subsidiärhaftung für Entleiher
- 15.05.2013
Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen, haften nicht nur für laufende Abführung von SV-Beiträgen durch ihre Personaldienstleister, sondern auch für Nachforderungen aus Betriebsprüfungen. Die Tarifunfähigkeit der CGZP führte in jüngster Vergangenheit zu enormen Nachforderungen, die teilweise auch zur Insolvenz der Zeitarbeitsunternehmen führten. Entleiher wissen von solchen Nachforderungen meist nichts und sollten sich deshalb jeden Monat bei allen Krankenkassen informieren, ob ihre Dienstleister Beitragsrückstände haben.
Neuer Infoservice in der Zeitarbeit revolutioniert Informationsqualität für Entleiher
- 26.03.2013
Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) stellt ab sofort seinen innovativen Infoservice für Kunden und Interessenten von Zeitarbeitsunternehmen bereit. Nach der kostenlosen Registrierung im Online-Konto des gewünschten Personaldienstleisters versendet IZS jeden Monat die Information, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber allen Krankenkassen nachgekommen ist. Entleiher können damit bei Negativmeldungen sofort reagieren und so finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung vermeiden.
Randstad nutzt das IZS-Auskunftsportal
- 04.03.2013
Randstad Deutschland und Randstad Professionals kooperieren mit dem Institut für Zahlungssicherheit (IZS). Ab sofort können Kunden und Interessenten der beiden Unternehmen jederzeit kostenlos über das IZS-Auskunftsportal die Information einsehen, ob Sozialversicherungsbeiträge vollständig an alle deutschen Krankenkassen abgeführt wurden. Die Unternehmen schaffen so maximale Transparenz und schützen ihre Kunden noch besser vor Subsidiärhaftung.
Rückblick 2012: Über 10.000 Auskünfte verarbeitet
- 04.01.2013
Im ersten Jahr unserer Geschäftstätigkeit haben wir 10.335 Auskünfte aller deutschen Krankenkassen verarbeitet. Die Bearbeitungszeit hat sich dabei im Laufe des Jahres halbiert.
Update Portal: Auskunftsart wird angezeigt
- 02.12.2012
Ab sofort wird zu jeder Krankenkasse die Art der Auskunft angezeigt.
Befristete Unbedenklichkeitsbescheinigungen bieten keine Sicherheit
- 10.10.2012
Viele Krankenkassen befristen Unbedenklichkeitsbescheinigungen bis zu 6 Monate in die Zukunft. Entleiher sollten wegen ihrer Subsidiärhaftung auf monatlicher Ausstellung bestehen.
Vereinfachtes Auskunftsverfahren ist voller Erfolg
- 03.09.2012
Gut 90% Prozent aller Auskünfte werden mittlerweile über das von IZS entwickelte, vereinfachte Auskunftsverfahren erteilt.
meteor Personaldienste erhält IZS-Vertrauenssiegel
- 26.07.2012
Die meteor Personaldienste AG & Co. KGaA führt ab sofort das IZS-Vertrauenssiegel und lässt jeden Monat sämtliche Zahlungen an die Krankenkassen vom unabhängigen Institut für Zahlungssicherheit (IZS) überprüfen. Die Ergebnisse werden monatlich aktualisiert im Internet veröffentlicht. Das Unternehmen schafft so maximale Transparenz für seine Kunden und reduziert deren Subsidiärhaftungsrisiko.
Sorgfalt reduziert Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit
- 18.07.2012
Subsidiärhaftung bedeutet für Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, ein erhebliches finanzielles Risiko. Entleiher sollten sich deshalb jeden Monat von allen Krankenkassen bestätigen lassen, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen unterstreicht, dass der Auftraggeber die notwendige Sorgfalt anwenden muss, um Subsidiärhaftung zu vermeiden.
»personalmagazin« berichtet über IZS
- 01.06.2012
In der Juni-Ausgabe 2012 berichtet das »personalmagazin« über IZS als Lösung für Entleiher zur Reduzierung von Subsidiärhaftungsrisiken.
Schnellere Auskünfte von Krankenkassen
- 10.04.2012
Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat Anfang April ein neues Verfahren eingeführt, um für Zeitarbeitsunternehmen die Einholung von Auskünften bei Krankenkassen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Davon profitieren sowohl Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden als auch die Krankenkassen.
orizon-Gruppe kooperiert mit IZS
- 07.02.2012
Erstes TOP-10 Zeitarbeitsunternehmen und IZS vereinbaren Zusammenarbeit.
iGZ informiert über IZS
- 06.02.2012
Der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) berichtet in seinem Newsletter und auf seiner Website über IZS.
Neues Auskunftsportal für die Zeitarbeit freigeschaltet
- 01.02.2012
Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat am 01.02.2012 eine neuartige Auskunftsplattform für die Zeitarbeit freigeschaltet. Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, können dort kostenlos überprüfen, ob Zeitarbeitsfirmen Sozialversicherungsbeiträge zuverlässig abführen und die jeweiligen Auskünfte der Krankenkassen dazu einsehen. Das Webportal schafft mehr Transparenz und Sicherheit, minimiert Aufwände und reduziert das Risiko der Subsidiärhaftung.